Kettelstorf - Nachrichten - Nachgefragt - Weck

Bei uns auf dem Lande werden im Sommer stets frische Früchte geerntet und anschließend eingeweckt. Aber Halt: Das gebräuchliche Wort "einwecken", mit dem das Einkochen gemeint ist, darf nur in bestimmten Fällen ausgesprochen werden - sonst könnten Ihnen rechtliche Schritte drohen. Dazu Rechteinhaberin J. Weck GmbH u. Co

Antwort vom 11. August 1998:

Für unsere Firma J. WECK GmbH u. Co sind bereits seit Jahrzehnten durch Eintragung beim Patentamt als Warenzeichen geschützt:

- das Wort-Bildzeichen Erdbeere mit eingeschriebenem Wort WECK
- die Wortzeichen "WECK" und "Einweck"

Die Bezeichnungen "WECK" und "Einweck" dürfen daher allein oder in irgendwelchen Wortverbindungen wie z.B. Weckglas, Weckring, Weckapparat, Einweckglas, Einweckring, Einwecktopf usw. nur dann benützt werden, wenn es sich um Einkochgeräte handelt, die von unserer Firma stammen und unsere Marke tragen. Werden die von uns geschützten Bezeichnungen benutzt [...], um Geräte anderer Hersteller zu kennzeichnen, so ist dies eine mißbräuchliche Benutzung unserer Warenzeichen und ein Eingriff in unsere Warenzeichenrechte, gegen die wir uns als Warenzeicheninhaber - notfalls auf dem Rechtswege - zur Wehr setzen müssen.

In dem Wort "einwecken" sind unserer Firmenname Weck und die uns geschützten Warenzeichen "WECK" und "Einweck" vollständig enthalten. Der Ausdruck "einwecken" sollte daher nur dann gebraucht werden, wenn es sich um das Einkochen mit Hilfe der Einkochgeräte unserer Firma handelt. Ist hingegen ganz allgemein von Einkochen oder Konservieren mit Hilfe irgendwelcher Einkochgläser bzw. Einkochgeräte die Rede, so soll man sich neutraler Ausdrücke bedienen, wie z.B. einkochen, einmachen, konservieren usw.

J. WECK GmbH u. Co
R e c h t s a b t e i l u n g